Berichtspflichten
Betriebliche Umweltdatenberichterstattung - BUBE-Online
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Wichtiger Hinweis für berichtspflichtige Anlagenbetreiber
Die Webanwendung zur Betrieblichen UmweltdatenBerichtErstattung „BUBE-Online“ steht unter der Website https://bube-portal.de zur Verfügung.
Hier wird beschrieben, wie Sie sich unter Einrichtung der 2-Faktor-Authentifizierung in BUBE-Online anmelden.
Die Berichterstattung zur Emissionserklärung nach 11. BImSchV soll mit dem Datenerfassungssystem BUBE-Online durchgeführt werden.
Aktuell erfolgt eine Neuprogrammierung des Systems. Die Arbeiten hierzu sind zu großen Teilen abgeschlossen, so dass die Berichterstattung zu PRTR sowie nach der 13. und 17. BImSchV bereits mit BUBE-Online erfolgen konnte. Die Entwicklungsarbeiten für die Softwarekomponente zur Berichterstattung nach der 11. BImSchV sind ebenfalls fortgeschritten, allerdings kann das entsprechende Softwaremodul nicht rechtzeitig zur Berichtskampagne im Jahr 2025 in Betrieb genommen werden. Wir gehen davon aus, dass eine Datenerfassung erst im Jahr 2026 erfolgen kann.
Über den genauen Zeitpunkt, zu dem die Datenübermittlung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der 11. BImSchV über BUBE erfolgen kann, werden wir Sie bzw. Ihre zuständige Behörde noch rechtzeitig informieren. Der Erklärungszeitraum wird dabei unverändert das Jahr 2024 bleiben. Diese Verzögerung ist auf den Fertigstellungsgrad der von behördlicher Seite eingesetzten Software zurückzuführen und liegt damit nicht im Verschulden des Anlagenbetreibers, somit stellt sie keine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 62 Absatz 2 Nummer 2 BImSchG dar.
Emissionserklärungen
Für eine Reihe von immissionsschutzrechtlichen genehmigungsbedürftigen Anlagen sind durch die Betreiber Emissionserklärungen nach der Emissionserklärungs-Verordnung – 11. BImSchV abzugeben.
Die Erklärungspflicht erfolgt aller vier Jahre. Erstes Berichtsjahr war das Kalenderjahr 2008, für das im Jahr 2009 die Emissionserklärung abzugeben war.
Termine
Ab dem Berichtsjahr 2008 alle 4 Jahre im Folgejahr
- 30.04. - Beantragung einer Fristverlängerung für die Abgabe der Emissionserklärung durch den Betreiber
- 31.05. - Abgabe der Emissionserklärung durch den Betreiber
- 30.06. - Letzter Termin für die Abgabe der Emissionserklärung bei Fristverlängerung
Die Erfassung und Abgabe der Emissionserklärungen erfolgt bundeseinheitlich über das Internet mit der Webanwendung Betriebliche Umweltdatenberichterstattung (BUBE).
Mit Ihren Fragen wenden Sie sich bitte an die für Ihren Betrieb zuständige Behörde. Für Fragen zur Emissionserklärung nach 11. BImSchV entweder
- das Landes-Verwaltungsamt (LVwA) oder
- das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) oder
- die Landkreise und kreisfreien Städte.
PRTR - Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister
PRTR steht für Pollutant Release and Transfer Register.
Ein solches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister informiert online z.B. über Schadstoffe, die von großen Industriebetrieben in Ihrer Region freigesetzt werden.
Auf Grundlage der Europäischen PRTR-Verordnung (E-PRTR-VO VO 166/2006 EU) berichten Industriebetriebe der 27 europäischen Mitgliedstaaten über
- die Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden
- die Verbringung von Abfallmengen und
- die Verbringung von Schadstoffen im Abwasser, das in externe Kläranlagen eingeleitet wird.
Das europäische Register enthält außerdem Informationen zu Emissionen aus diffusen Quellen bspw. aus Verkehr und Landwirtschaft.
Umfassende Informationen und Arbeitshilfen zum PRTR werden unter http://www.thru.de/ angeboten.
Die Erfassung und Abgabe der PRTR-Berichte erfolgt online über das Internet mit der Webanwendung Betriebliche Umweltdatenberichterstattung (BUBE).
Mit Ihren Fragen wenden Sie sich bitte an die für Ihren Betrieb zuständige Behörde. Das ist für Fragen zum PRTR und zu den Großfeuerungsanlagen nach 13. BImSchV entweder
- das Landes-Verwaltungsamt (LVwA) oder
- das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB).
Großfeuerungsanlagen (GFA) - Bericht
Betreiber großer industrieller Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 MW und mehr den sogenannten GroßFeuerungsAnlagen (GFA) haben gemäß 13. BImSchV jährlich eine Aufstellung der Emissionen an Schwefeloxide (SOx), Stickstoffoxide (NOx) und Staub sowie den Gesamtenergiemengen je Brennstoffart den zuständigen Behörden vorzulegen. Für Betreiber einer abfallmitverbrennenden Großfeuerungsanlage gelten gemäß 17. BImSchV analoge Berichtspflichten.
Die Erfassung und Abgabe der GFA-Meldungen erfolgt online über das Internet mit der Webanwendung Betriebliche Umweltdatenberichterstattung (BUBE).
Mit Ihren Fragen wenden Sie sich bitte an die für Ihren Betrieb zuständige Behörde. Das ist für Fragen zum PRTR und zu den Großfeuerungsanlagen nach 13. BImSchV entweder
- das Landes-Verwaltungsamt (LVwA) oder
- das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB).
letzte Aktualisierung: 04.12.2024