Wolfsmonitoring Sachsen-Anhalt: Bericht zum Monitoringjahr 2024/25
Hoher Fläming (HF)
Das Territorium besteht seit 2015/16 und wird von den Territorien Altengrabow, Zerbst, Hundeluft und dem grenzübergreifend mit BB liegenden Göritz-Klepzig in seiner Ausdehnung begrenzt. Immer wieder zeigt sich die hohe Attraktivität des wald- und wildreichen Gebiets im Fläming, insbesondere auch durch das Verbleiben der Vorjährigen im Territorium zur Sicherung des Gebiets gegen Eindringlinge. Die Welpenaufzucht hatte sich in diesem Jahr etwas innerhalb des Territoriums verlagert, so dass der Reproduktionserfolg erst später im Jahr erkannt werden konnte. Da der Rüde durch eine Verletzung aber individuell erkennbar ist, konnte der Rudelverband klar dem Territorium zugeordnet werden. Mindestens zwei Welpen wurden von den Eltern und den fünf Vorjährigen aufgezogen. Beide Welpen verstarben aber noch im Monitoringjahr und müssen von der Gesamtbilanz wieder abgezogen werden. Ein weiblicher Welpe starb bei einer Kollision mit der Bahn, der andere Welpe verstarb an einer bisher noch nicht vollends aufgeklärten Ursache. Die genetische Kombination des Territoriums wird zurzeit noch geprüft.
Basisdaten
Erstmaliger Nachweis | Im Monitoringjahr 2015/16 |
| Nachbarterritorien | Altengrabow (AG), Zerbst (ZRB), Hundeluft (HUL), und Göritz-Klepzig (GKL) in BB |
Aktuelle Verpaarung | HF_unknown x HF_unknown |
Monitoring | Landesforst, WZI, Ehrenamt |
Besonderheiten | Abgrenzung des Rudels gegen die Nachbarn über individuelle Erkennbarkeit |
Mindest-Individuenzahl im Monitoringjahr 2024/25
| adult | subadult | juvenil | adult oder subadult | Alter unbekannt | Abgänge | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
2 | 5 | 2 (-2) | - | - | 2 | 9 (-2) |
Rissgeschehen und Genetik
Im unmittelbaren Umfeld des Territoriums wurde im Monitoringjahr ein Nutztierriss gemeldet der per DNA Wölfen zugeordnet (C1) werden konnte. Hier wurde ein älterer Nachkomme der ersten Verpaarung des Rudels nachgewiesen. Es gab ansonsten keinen weiteren Nutztierriss, bei dem ein Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden konnte (C3).
Letzte Aktualisierung: 18.11.2025





