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Wolfsmonitoring Sachsen-Anhalt: Bericht zum Monitoringjahr 2024/25

Klietz (KL)

Dieses Territorium besteht seit dem Monitoringjahr 2015/16. Es liegt am östlichen Rand der Altmark auf dem Truppenübungsplatz Klietz und den umgebenden Waldgebieten. Es erstreckt sich auch nach Brandenburg hinein. Begrenzt wird das Territorium in ST von den Territorien Havelberg, Havemark und Arneburg. In Brandenburg grenzt in einiger Entfernung das Territorium Rhinsmühlen an. In diesem Monitoringjahr gelang dank der hervorragenden Zusammenarbeit von Bundesforstbetrieb (M. Sälzer) und WZI der Nachweis von erfolgreicher Reproduktion. Die Eltern wurden bei der Aufzucht von mindestens vier Welpen von drei Vorjährigen unterstützt. Obwohl der verstärkte militärische Übungsbetrieb auf dem TÜP das Monitoring erheblich einschränkte, gelang die Aufsammlung genetischen Materials in diesem Jahr besser als zuvor. So wurde der territoriale Rüde erneut bestätigt, er stammt aus Havelberg. Außerdem wurden zwei neue Nachkommen nachgewiesen, die den Rüden als Vater bestätigen. Die Fähe bleibt weiterhin genetisch noch nicht erfasst.

Basisdaten

Erstmaliger Nachweis

Im Monitoringjahr 2015/16
Nachbarterritorien Havelberg (HVB), Havemark (HVM), Arneburg (ARB)

Aktuelle Verpaarung

IMK_unknown x GW2279m

Monitoring

Bundesforstbetrieb, WZI

Besonderheiten

Militärischer Übungsbetrieb erschwert Monitoring

 

Mindest-Individuenzahl im Monitoringjahr 2024/25

adult subadult juvenil adult oder subadult Alter unbekannt Abgänge Summe

2

3 4

-

-

-

9

Rissgeschehen und Genetik

Im unmittelbaren Umfeld des Territoriums wurde im Monitoringjahr ein Nutztierriss gemeldet der per DNA Wölfen zugeordnet (C1) werden konnte. Dabei wurde ein männlicher Wolf nachgewiesen, der nicht zum Rudel gehört. Dieses Tier wurde wenige Tage später auch noch einmal über eine Losung auf dem TÜP nachgewiesen, passt aber nicht in die genetische Konstellation des Rudels. Vermutlich handelt es sich also eher um einen Durchwanderer. Es gab keinen weiteren Nutztierriss, bei dem ein Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden konnte (C3).

Letzte Aktualisierung: 18.11.2025